Grundlegende Informationen und allgemeine Hinweise zu den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen
Grundlegendes zu den MSC-Maßnahmen.

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Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen wurden von der Europäischen Kommission eingerichtet, um die länder- und sektorübergreifende Mobilität sowie die Karriereentwicklung von Forschenden zu fördern und die Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen zu steigern.
Die grundlegenden Informationen beziehen sich auf alle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und sind relevant für die Antragstellung.
In den einzelnen Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen werden unterschiedliche Zielgruppen von Forschenden adressiert, eingeteilt nach ihrer Forschungserfahrung. Altersgrenzen bestehen in den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen nicht.
Eine Beteiligung für Studierende vor einem Abschluss, der zur unmittelbaren Aufnahme eines Promotionsstudiums ohne weitere Auflagen oder Prüfungen qualifiziert, ist nicht möglich.
Darunter fallen Forschende, die über einen Abschluss verfügen, der formal erlaubt ein Promotionsstudium aufzunehmen, und die zum Zeitpunkt der Rekrutierung noch keinen Doktorgrad erworben haben.
Darunter fallen Forschende, die zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist den Doktorgrad erworben haben. Hierbei ist nicht die Verleihung der Urkunde relevant, sondern die letzte zu erbringende Prüfungsleistung, in der Regel die Verteidigung der Dissertation.
Grundsätzlich sind mit den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen alle Einrichtungen angesprochen, die in der Forschung oder der Forschungsausbildung aktiv sind, das heißt sowohl Hochschulen als auch öffentliche und private Forschungseinrichtungen und auch Unternehmen, inklusive kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Ebenso können sich Behörden, Nichtregierungsorganisationen (NGO) und weitere Einrichtungen, an denen geforscht wird, an den Maßnahmen beteiligen. In einzelnen Maßnahmen bestehen zusätzliche Spezifizierungen hinsichtlich der teilnahmeberechtigten Einrichtungen.
Geographische Mobilität wird bei nahezu allen Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen vorausgesetzt.
Grundsätzlich gilt, dass es nicht möglich ist, einen Forschungsaufenthalt in einem Land anzutreten, in dem eine Forscherin oder ein Forscher bereits mehr als zwölf Monate in den letzten drei Jahren vor der Antragseinreichung (Postdoctoral Fellowships) bzw. vor der Rekrutierung (Doctoral Networks, COFUND) ansässig und / oder tätig gewesen ist.
Bei den Global Fellowships im Rahmen der Postdoctoral Fellowships gilt die Mobilitätsregel für den Drittstaat; schon länger in Deutschland lebende Forschende können sich also mit einer deutschen Einrichtung als Rückkehreinrichtung bewerben.
Keine Anwendung findet die Mobilitätsregel beim Personalaustauschprogramm (Staff Exchanges).
Bei den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen gibt es keine vorgegebenen wissenschaftlichen Disziplinen oder Gebiete ("bottom-up approach"). Die Forschenden sind bei der Antragstellung frei in der Wahl ihres Forschungsthemas.
Allerdings ist zu Evaluierungszwecken in der Regel eine Zuordnung zu einem von acht übergeordneten wissenschaftlichen Panels erforderlich.
Drittstaaten sind grundsätzlich alle Länder, die weder EU-Mitgliedstaaten noch Assoziierte Staaten der EU sind. Innerhalb der Drittstaaten kann noch für unterschiedliche Zwecke zwischen verschiedenen Ländergruppen unterschieden werden:
Die Finanzierung in den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen erfolgt nach einem eigenen Schema, das sich von den Finanzierungsmodellen der anderen Bereiche von Horizont Europa unterscheidet. Die Förderung erfolgt für unterschiedliche Bestandteile der in den jeweiligen Maßnahmen vorgesehenen Aktivitäten und beträgt bis zu 100 % der Kosten.
Grundsätzlich gilt, dass der Vertragspartner der EU und damit direkter Empfänger aller Zahlungen immer die beteiligte Einrichtung im EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat ist (und nicht einzelne Forschende). Auch bei Projekten mit Beteiligung von Institutionen aus Drittstaaten (zum Beispiel Global Fellowships oder Staff Exchanges) ist die koordinierende Einrichtung im EU-Mitgliedstaat oder Assoziierten Staat der Zuwendungsempfänger.
Die finanziellen Zuwendungen der EU erfolgen in verschiedenen Kostenkategorien, die sich in zwei Bereiche aufteilen:
Allgemein sind zwei Typen von Maßnahmen zu unterscheiden, die unter anderem unterschiedliche Bewerbungsformen haben:
Für jeden Bewerbungsaufruf steht eine eigene Webseite auf dem Funding & Tenders Portal mit den relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehört insbesondere der offizielle Bewerbungsaufruf, das jeweils gültige Arbeitsprogramm für die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und der Guide for Applicants. Das Arbeitsprogramm und der Leitfaden für Antragstellende sind unerlässliche Hilfsmittel für die Erstellung eines Antrags.
Während eines laufenden Bewerbungsaufrufs können die Guides for Applicants sowie gegebenenfalls andere Unterlagen geändert oder aktualisiert werden. Es wird während der Antragsvorbereitung sowie vor Einreichung dringend dazu geraten, die Aktualität der verwendeten Unterlagen zu überprüfen. In der Regel werden auch häufig gestellte Fragen zu einem Call gesammelt; diese sollten ebenfalls beachtet werden.
Die Antragseinreichung erfolgt elektronisch über den "electronic submission service" der Europäischen Kommission. Bei Maßnahmen, die eine Reihe von Einrichtungen involvieren, sollte die Registrierung von der koordinierenden Einrichtung des Konsortiums vorgenommen werden, bei Postdoctoral Fellowships von der Gasteinrichtung.
Die Bewerbungsunterlagen setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Teil A stellt den administrativen Teil (Formulare), Teil B den eigentlichen Antragstext dar. Für beide Teile bestehen bestimmte Vorgaben im Hinblick auf Inhalt und Format, die dem jeweiligen Guide for Applicants zu entnehmen sind.
Die für den jeweiligen Bewerbungsaufruf genannte Einreichungsfrist ist eine Ausschlussfrist; das elektronische System schließt jeweils um 17:00 Uhr Brüsseler Ortszeit. Eine verspätete Einreichung von Antragsunterlagen ist grundsätzlich nicht möglich.