Joint Doctorates (JD)
Doktorandenausbildung mit dem Ziel, gemeinsame oder doppelte Grade zu verleihen.

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Ziel der Joint Doctorates ist die Verleihung eines gemeinsamen oder doppelten / multiplen Doktorgrads sowie die interdisziplinäre und intersektorale Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen in der Doktorandenausbildung.
An einem Joint Doctorate müssen sich mindestens drei Einrichtungen (Beneficiaries) aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten beteiligen, die den Doktorgrad verleihen können. Mindestens einer dieser Beneficiaries muss einen gemeinsamen oder doppelten / multiplen Doktorgrad verleihen, der in den beteiligten Ländern anerkannt wird, und muss entweder aus einem Mitgliedstaat der EU oder assoziierten Staat kommen. Bei der Antragstellung muss eine Vereinbarung (pre-agreement) zur Verleihung des gemeinsamen oder doppelten / multiplen Doktorgrads vorliegen.
Die gemeinsame Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden ist verpflichtend in den Joint Doctorates. Es wird erwartet, dass eine gemeinsame Verwaltungsstruktur aufgebaut wird, in deren Rahmen die Zulassung, Auswahl und Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden erfolgt.
Budgetär richtet sich die Antragstellung nach der Anzahl der Personenmonate für die Rekrutierung der Doktorandinnen und Doktoranden. In einem Joint Doctorate können maximal 540 Personenmonate beantragt werden.
Nicht mehr als 40 % der Gesamtfördersumme darf in ein Land oder an eine einzelne Organisation fließen.
Die Evaluierung der Projektvorschläge erfolgt in acht wissenschaftlichen Panels. Bei der Antragstellung muss das übergeordnete Panel für die Begutachtung angegeben werden.
Projektanträge, die bei einer MSCA-Doctoral-Networks-Ausschreibung unter Horizont Europa eingereicht wurden und weniger als 80 % erhalten haben, dürfen bei der nächsten Ausschreibung nicht erneut eingereicht werden.