Neuer Status der Schweiz in Horizont Europa
Mit der Unterzeichnung eines Übergangsabkommens zwischen der EU und der Schweiz gelten für Schweizer Einrichtungen in Horizont Europa seit dem 1. Januar 2025 neue Regeln.
Mit der Unterzeichnung eines Übergangsabkommens zwischen der EU und der Schweiz gelten für Schweizer Einrichtungen in Horizont Europa seit dem 1. Januar 2025 neue Regeln.
Mit der Unterzeichnung eines Übergangsabkommens zwischen der EU und der Schweiz gelten für Schweizer Einrichtungen in Horizont Europa seit dem 1. Januar 2025 neue Regeln, unter anderem: Für die Ausschreibung MSCA Postdoctoral Fellowships 2025 können sich Schweizer Einrichtungen als Beneficiary bewerben. Es ist nicht mehr möglich, eine Schweizer Einrichtung als Gastgeber für ein Global Fellowship während der Outgoing-Phase zu wählen. Die Schweiz soll ab 2025 vollständig eingebunden werden, vorbehaltlich der Unterzeichnung und Validierung des entsprechenden Abkommens durch beide Seiten. Übergangsregelungen ermöglichen es schweizerischen Antragstellenden jedoch bereits ab Anfang 2025, an den Ausschreibungen des 2025er Programmjahres der Programme teilzunehmen.